Teilzeitarbeit - Verteilung der reduzierten Arbeitszeit BGB § 311a; GewO § 106; TzBfG § 8 Abs. 4; TVöD-B § 11 Abs. 1
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 9 · S. 586 bis 590
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vereinbart ein Arbeitgeber auf Antrag des Beschäftigten, der ein Kind betreut oder einen Angehörigen pflegt, mit diesem gemäß § 11 Abs. 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Pflege-und Betreuungseinrichtungen im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-B) befristet eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit, hat er zwar nach § 11 Abs. 1 Satz 4 TVöD-B bei der Gestaltung der Arbeitszeit im Rahmen der dienstlichen bzw. betrieblichen Möglichkeiten der besonderen persönlichen Situation des Beschäftigten Rechnung zu tragen, ist jedoch nicht verpflichtet,…