CareLit Fachartikel
LEGEN EINER SONDE IM UNTERRICHT ERLAUBT?
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2015 · Heft 1 · S. 89
Dokument
161990
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Legen einer Sonde gehört grundsätzlich in den ärztlichen Aufgabenbereich. Das Legen einer nasogastralen Sonde kann aber an Pflegende delegiert werden. Davon zu unterscheiden ist die Verabreichung der Sondenkost und die Pflege der Hegenden Sonde, die in die originäre Verantwortung der Pflege fallt. Das Legen einer nasogastralen Sonde ist zwar risikoarm, aber nicht risikofrei.
Schlagworte
SONDE
FÜRSORGEPFLICHT
RISIKO
SCHÜLER
ATEMSTILLSTAND
KRANKENSCHWESTER
Die Schwester Der Pfleger
Melsungen