CareLit Fachartikel

LEGEN EINER SONDE IM UNTERRICHT ERLAUBT?

Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2015 · Heft 1 · S. 89

Dokument
161990
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
89
Erschienen: 2015-10-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Das Legen einer Sonde gehört grundsätzlich in den ärztlichen Aufgabenbereich. Das Legen einer nasogastralen Sonde kann aber an Pflegende delegiert werden. Davon zu unterscheiden ist die Verabreichung der Sondenkost und die Pflege der Hegenden Sonde, die in die originäre Verantwortung der Pflege fallt. Das Legen einer nasogastralen Sonde ist zwar risikoarm, aber nicht risikofrei.

Schlagworte

SONDE FÜRSORGEPFLICHT RISIKO SCHÜLER ATEMSTILLSTAND KRANKENSCHWESTER Die Schwester Der Pfleger Melsungen