CareLit Fachartikel

Sachleistung nur mit Angestellten erbringen

SAUER, H.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2015 · Heft 1 · S. 38 bis 39

Dokument
162000
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
SAUER, H.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 24
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2015-10-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Ambulante Pflegedienste erbringen ihre Leistungen nicht immer nur durch eigene Arbeitnehmer, sondern manchmal auch mit Unterstützung von ehrenamtlichen Mitarbeitern, Kooperationspartnern, Mitarbeitern von Zeitarbeitsfirmen oder „freien Mitar-beitern. Die von diesem Personenkreis erbrachten Leistungen mit der Pflegekasse abzurechnen, ist allerdings riskant: Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Beschluss vom 17. März 2015 (Az. B 3 P 1/15) entschieden, dass die Leistungen durch ehrenamtliche Mitarbeiter oder Kooperationspartner, die nicht die Voraussetzungen des § 71 SGB XI erfüllen, bei ambulanter Pflege nicht al…

Schlagworte

KÜNDIGUNG PFLEGEPERSONAL MITARBEITER BERLIN KRANKENKASSE LEISTUNGSABRECHNUNG Häusliche Pflege Hannover