Pflegesätze mit Gewinnzuschlag
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 1 · S. 28 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Pflegeeinrichtung klagte hiergegen, weil sie dies für unvertretbar hielt, zumal der Anteil von Lebensmitteln und Energie nur ca. 10 Prozent der Betriebskosten betrage. Der ebenfalls gegen die Schiedsstellenentscheidung klagende Sozialhilfeträger hatte demgegenüber vertreten, der Auslastungsgrad von 96,5 Prozent ermögliche einer Einrichtung, allgemeine Risiken beim Betrieb angemessen zu berücksichtigen und gewähre eine realistische Chance zur Gewinn erzielung. Werde sowohl die Auslastungsquote als auch ein umsatzbezogener Prozentsatz berücksichtigt, stelle dies eine unzulässige doppelte Berücksichtigung von G…