CareLit Fachartikel
Kurz eingenickt oder absichtlich zum Schlafen hingelegt?
Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 1 · S. 30 bis 31
Dokument
162007
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die seit dem Jahre 1998 als Altenpflegehelferin beschäftigte Mitarbeiterin wurde ausschließlich als Nachtwache eingesetzt. Eines Tages meldete eine Bewohnerin der Einrichtungsleitung, dass die Mitarbeiterin am Vorabend ihr Bett so platziert habe, dass sie die Notklingel nicht habe bedienen können.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ABMAHNUNG
ARBEITSZEIT
RHEINLAND-PFALZ
URTEIL
ALTENHEIM
Hannover