CareLit Fachartikel
Probezeitkündigung mit Chance auf Bewährung
Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 1 · S. 32 bis 33
Dokument
162008
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Kündigung kann noch am letzten Tag der Probezeit ausgesprochen werden und eine längere Kündigungsfrist vorsehen. Es handelt sich jedenfalls dann nicht um eine unzulässige Umgehung des Kündigungsschutzes, wenn dem Arbeitnehmer mit der verlängerten Kündigungsfrist eine weitere Bewährungschance eingeräumt wird.
Schlagworte
MITARBEITER
PROBEZEIT
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
KÜNDIGUNG
ARBEITSRECHT
Altenheim
Hannover