CareLit Fachartikel

Probezeitkündigung mit Chance auf Bewährung

Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 1 · S. 32 bis 33

Dokument
162008
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2015-10-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Eine Kündigung kann noch am letzten Tag der Probezeit ausgesprochen werden und eine längere Kündigungsfrist vorsehen. Es handelt sich jedenfalls dann nicht um eine unzulässige Umgehung des Kündigungsschutzes, wenn dem Arbeitnehmer mit der verlängerten Kündigungsfrist eine weitere Bewährungschance eingeräumt wird.

Schlagworte

MITARBEITER PROBEZEIT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER KÜNDIGUNG ARBEITSRECHT Altenheim Hannover