Behandlung ausländischer Patienten Vorsicht, Abrechnungsfallen!
Montag, F.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2015 · Heft 1 · S. 856 bis 859
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhäuser gehen oftmals von der (falschen) Vorstellung aus, dass sie allein für die medizinische Behandlung ausländischer Patienten zuständig sind und sich nicht auch noch um die Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Patienten zu kümmern haben. Laut Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Anspruch des Krankenhauses als Nothelfer muss es grundsätzlich im Interesse der Einrichtung liegen, möglichst umfassende Informationen auch Überversicherungen, Arbeitsverhältnisse sowie wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Patienten zu erhalten, um eine Erstattung der Behandlungskosten sicherzustellen.