CareLit Fachartikel
Haftung und Versicherung der Krankenhäuser und Ärzte
Loos, J. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1987 · Heft 7 · S. 577 bis 583
Dokument
16204
CareLit-ID
Jahr
1987
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Haftung von Arzt und Klinik für vermeidbare und zurechenbare Fehler kann durch eine schuldhafte Vertragsverletzung ausgelöst werden. Unter welchen Typ der Leistungsstörung die Fehlbehandlung fällt, kann dahinstehen. In aller Regel wird es sich um eine positive Vertragsverletzungen handeln. Die Rechtssprechung regelt das neutral, indem sie nur von Vertragsverlertzung spricht.
Schlagworte
AERZTLICHES PERSONAL
KRANKENHAUS
RECHT
VERSICHERUNGSRECHT
HAFTUNGSRECHT
GESETZ
KRANKENHAUSGESETZE/VERORDNUNGEN
Krankenhaus Umschau
Kulmbach