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Aufkaufpflicht aussetzen
Osterloh, F.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2015 · Heft 9 · S. 1237
Dokument
162062
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Inkrafttreten des VSG sollen die Zulassungsausschüsse es ablehnen, ab einem Versorgungsgrad von 140 Prozent für einen freiwerdenden Arztsitz ein Nachbesetzungs-verfahren zu eröffnen. Der Arztsitz soll aufgekauft werden, sofern keine Versorgungsgründe dagegen sprechen oder Ausnahmen greifen. Der Zweite Vizepräsident des BDI, Dr. med. Hans-Friedrich Spies, veranschaulichte die Folgen solcher Praxisaufkäufe an einem so tatsächlich stattgefundenen Beispiel: „In einer Kleinstadt gibt es zwei Gynäkologen, beide stehen kurz vor der Rente.
Schlagworte
BEDARFSPLANUNG
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