CareLit Fachartikel
Das Rad lässt sich später nicht wieder zurückdrehen
Korzilius, H.; Gerst, T.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2015 · Heft 9 · S. 1238 bis 1239
Dokument
162063
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Krankenhäuser fuhren ja ein InEK-Verfahren nicht deshalb durch, weil sie eine Nutzenbewertung haben wollen, sondern Zusatzentgelte. Wenn Krankenhäuser also Medizinprodukte, die möglicherweise gefährlich sind, in den DRG abbilden können, werden keine InEK-Verfahren und keine Bewertungen angestoßen.
Schlagworte
MEDIZINPRODUKT
DRG
GESETZ
GESUNDHEITSWESEN
KRANKENHAUS
POLITIK
Deutsches Ärzteblatt
Köln