Therapeutischer Nutzen und Förderung der Gesundheit
Hauner, H.; Müller, M. J.; Bosy-Westphal, A.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2015 · Heft 9 · S. 1243 bis 1245
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vor rund 15 Jahren hatte das Bundessozialgericht der Klage einer selbstständigen Diätassistentin stattgegeben (Az: B 6 KA 26/99 R vom 28. Juni 2000), die sich in der Ausübung ihrer Berufsfreiheit behindert sah, weil die Diättherapie nicht in den Heilmittelrichtlinien (§ 92, Abs. 1 Nr. 6 SGB V) aufgeführt ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) war daher seitdem aufgefordert, darüber zu entscheiden, bei welchen Indikationen ein therapeutischer Nutzen der Ernährungstherapie gegeben ist und diese somit als Heilmittel in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden kann.