Dienstposten wollen bewertet sein - oder doch nicht?
Vetter, F.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 1 · S. 375 bis 380
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ist der Dienstherr verpflichtet, sämtliche Dienstposten einer Behörde (einzeln) zu bewerten oder genügt es, wenn sich die Bewertung aufsog. Amtsstellen, d. h. Ämter im abstraktfunktionellen Sinn, beschränkt? Kein großer Unterschied? Mitnichten! Je nachdem, welcher Auffassung man zuneigt, ergeben sich gravierende Unterschiede für die betroffenen Dienststellen. Derzeit sind unzählige Behörden damit beschäftigt, die Dienstposten in ihrem Zuständigkeitsbereich zu bewerten. Dies ist vor allem auf die nachstehend zu besprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zurückzuführen.