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Dienstposten wollen bewertet sein - oder doch nicht?

Vetter, F.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 1 · S. 375 bis 380

Dokument
162092
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Vetter, F.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 58
Seiten
375 bis 380
Erschienen: 2015-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Ist der Dienstherr verpflichtet, sämtliche Dienstposten einer Behörde (einzeln) zu bewerten oder genügt es, wenn sich die Bewertung aufsog. Amtsstellen, d. h. Ämter im abstraktfunktionellen Sinn, beschränkt? Kein großer Unterschied? Mitnichten! Je nachdem, welcher Auffassung man zuneigt, ergeben sich gravierende Unterschiede für die betroffenen Dienststellen. Derzeit sind unzählige Behörden damit beschäftigt, die Dienstposten in ihrem Zuständigkeitsbereich zu bewerten. Dies ist vor allem auf die nachstehend zu besprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zurückzuführen.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG URTEIL BEHÖRDE BADEN-WÜRTTEMBERG RECHT Die Personalvertretung Berlin