CareLit Fachartikel

Zur Bedeutung des § 2 Abs. 3a AMG für die Abgrenzung von Medizinprodukten zu Präsentationsarzneimitteln

Voit, W.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 9 · S. 425 bis 431

Dokument
162094
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Voit, W.;
Ausgabe
Heft 9 / 2015
Jahrgang 37
Seiten
425 bis 431
Erschienen: 2015-09-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Abgrenzungsfragen von Arzneimitteln und Medizinprodukten gehören zu den Dauerbrennern des Pharmarechts. Hatten Behörden und Gerichte zunächst geglaubt, durch die neue Regelung des § 2 Abs. 3a AMG eine einfache Lösung gefunden zu haben, indem sie bei Zweifeln an der Wirkungsweise des Erzeugnisses ein Arzneimittel annahmen, wurden sie kurze Zeit später durch den EuGH eines Besseren belehrt:2 Er entschied, dass diese Zweifelsfallregelung nur dann heranzuziehen ist, wenn unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen nicht geklärt werden kann, ob die Wirkungsweise des Produkt als pharmakologisch,…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL RICHTLINIE MEDIZINPRODUKT WIRKUNG ENTSCHEIDUNG RECHT Pharma Recht Frankfurt