Zur Bedeutung des § 2 Abs. 3a AMG für die Abgrenzung von Medizinprodukten zu Präsentationsarzneimitteln
Voit, W.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 9 · S. 425 bis 431
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Abgrenzungsfragen von Arzneimitteln und Medizinprodukten gehören zu den Dauerbrennern des Pharmarechts. Hatten Behörden und Gerichte zunächst geglaubt, durch die neue Regelung des § 2 Abs. 3a AMG eine einfache Lösung gefunden zu haben, indem sie bei Zweifeln an der Wirkungsweise des Erzeugnisses ein Arzneimittel annahmen, wurden sie kurze Zeit später durch den EuGH eines Besseren belehrt:2 Er entschied, dass diese Zweifelsfallregelung nur dann heranzuziehen ist, wenn unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen nicht geklärt werden kann, ob die Wirkungsweise des Produkt als pharmakologisch,…