Zur Auslegung von Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Nrn. 1 und 2 der Richtlinie 2001/83/EG -Herstellung und Vermarktung des Arzneimittels
Czettritz, P. von; · Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 9 · S. 436 bis 446
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch für den Fall, dass Humanarzncimittel wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden unter die Richtlinie 2001/83 in der durch die Richtlinie 2004/27 geänderten Fassung fallen sollten, können Werbemaßnahmen für diese Arzneimittel wie die in den Ausgangsverfahren behaupteten ebenfalls unter die Richtlinie 2005/ 29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlam…