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Aufwendungen für Arzneimittel bei Diätverpflegung als außergewöhnliche BelastungAufwendungen für Arzneimittel i.S. des § 2 AMG unterfallen nicht dem Abzugsverbot für Diätverpflegu…

Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 9 · S. 451 bis 453

Dokument
162098
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2015
Jahrgang 37
Seiten
451 bis 453
Erschienen: 2015-09-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Kläger sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin leidet an einer chronischen Stoffwechselstörung. Sie nimmt aus diesem Grund Vitamine und andere Mikronährstoffe ein. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr (2010) machten die Kläger Aufwendungen in Höhe von 9.341 EUR als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geltend. Der Beklagte und Revisionsbcklagte (das Finanzamt — FA —) berücksichtigte im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung 2010 vom I.September 2011 jedoch lediglich Aufwendungen in Höhe von 6.124 EUR für Arztkosten, Medi…

Schlagworte

KRANKHEIT BELASTUNG ARZNEIMITTEL RECHTSPRECHUNG THERAPIE KOSTEN Pharma Recht Frankfurt