Werbung für eine mit der Zulassung nicht im Einklang stellende Dosierung eines Arzneimittels
Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 9 · S. 453 bis 457
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Antragstellerin sieht in den werbenden Aussagen eine ge-mäß § 3a HWG unzulässige Werbung mit einer nicht dem Zulassungsstatus entsprechenden Dosierung und einer Ausschlei-chungstherapie. Es handele sich um eine Werbung, die über den Zulassungsstatus des Arzneimittels hinausgehe. Diese falle nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 16. 1.2003 - 3 U 130/02 - Bruchrillcn, GRUR-RR 2003, 356) unter § 3a HWG. Die Dosierung, mit der geworben werde, sei in der Fachinformation nicht vorgesehen, habe der Zulassung nicht zu Grunde gelegen und sei dementsprechend auch nicht überprüft. In der Anläge 1 we…