CareLit Fachartikel
Produktbezeichnung und Zweckbestimmung UWG §§ 3 I, 5, 4 Nr. 11, 8 I; AMG § 21a; HWG § 3 S. 2 Nr. 1; LFGB §27
Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 9 · S. 457 bis 464
Dokument
162100
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein der Hautpflege dienendes Kosmetik Produkt ist aus der maßgeblichen Verkehrssicht nicht schon deshalb ein Präsentationsarzneimittel, weil es nach seiner Zweckbestimmung im Zusammenhang mit einer Hauterkrankung eingesetzt werden soll, wenn zu einer in der Fachwelt empfohlenen Behandlung der Erkrankung nicht nur eine Therapie mit Arzneimitteln, sondern auch eine therapiebegleitende Hautpflege mit Kosmetika gehört.
Schlagworte
NEURODERMITIS
ARZNEIMITTEL
EKZEM
ATOPIE
HAUT
THERAPIE
Pharma Recht
Frankfurt