CareLit Fachartikel
Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln für Diabetiker fällt unter ZuwendungsverbotHWG§ 7
Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 9 · S. 464 bis 470
Dokument
162101
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die sozialrechtlichen Zuzahlungsvorschriften sollen die Versicherten durch einen Finanzierungsbeitrag zu einem verantwortungsvollen und schonenden Umgang mit dem Beitragsaufkommen im Interesse der Sicherung des Sozialsystems anhalten. Dies stellt aber keine wettbewerbsbezogene Zielsetzung dar. Deshalb handelt es sich nicht um Marktverhaltensregeln. Allerdings ist der Verzicht auf die Zuzahlung eine unzulässige Zuwendung nach § 7 HWG.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
KRANKENKASSE
ARZNEIMITTEL
NORM
RECHTSPRECHUNG
MARKETING
Pharma Recht
Frankfurt