CareLit Fachartikel

Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln für Diabetiker fällt unter ZuwendungsverbotHWG§ 7

Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 9 · S. 464 bis 470

Dokument
162101
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2015
Jahrgang 37
Seiten
464 bis 470
Erschienen: 2015-09-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die sozialrechtlichen Zuzahlungsvorschriften sollen die Versicherten durch einen Finanzierungsbeitrag zu einem verantwortungsvollen und schonenden Umgang mit dem Beitragsaufkommen im Interesse der Sicherung des Sozialsystems anhalten. Dies stellt aber keine wettbewerbsbezogene Zielsetzung dar. Deshalb handelt es sich nicht um Marktverhaltensregeln. Allerdings ist der Verzicht auf die Zuzahlung eine unzulässige Zuwendung nach § 7 HWG.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF KRANKENKASSE ARZNEIMITTEL NORM RECHTSPRECHUNG MARKETING Pharma Recht Frankfurt