CareLit Fachartikel
Firma muss für Gerätetausch zahlen
Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2015 · Heft 9 · S. 42 bis 43
Dokument
162134
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hersteller von Herzschrittmachern und implantierten Elektroschockern fürs Herz haften umfassend für ihre Produkte. Stammen einzelne Geräte aus einer fehlerhaften Produktserie oder Modellreihe, muss der Hersteller die Kosten für deren operativen Austausch tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof nun endgültig entschieden.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
HERZSCHRITTMACHER
BAUPLANUNG
KOSTEN
UNTERNEHMEN
VERGÜTUNG
G+G
Gesundheit und Gesellschaft
Remagen