CareLit Fachartikel

Firma muss für Gerätetausch zahlen

Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2015 · Heft 9 · S. 42 bis 43

Dokument
162134
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Mertens, A.;
Ausgabe
Heft 9 / 2015
Jahrgang 18
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2015-09-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Hersteller von Herzschrittmachern und implantierten Elektroschockern fürs Herz haften umfassend für ihre Produkte. Stammen einzelne Geräte aus einer fehlerhaften Produktserie oder Modellreihe, muss der Hersteller die Kosten für deren operativen Austausch tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof nun endgültig entschieden.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF HERZSCHRITTMACHER BAUPLANUNG KOSTEN UNTERNEHMEN VERGÜTUNG G+G Gesundheit und Gesellschaft Remagen