Mehr Zeit für Behandlung möglich
Rieser, S.; Osterloh, F.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2015 · Heft 9 · S. 1192 bis 1193
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Insgesamt hat das Statistische Bundesamt 371 verschiedene soge-nannte Informationspflichten iden-tifiziert, die ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte erbringen müssen. 298 davon wurden von der vertragsärztlichen Selbstverwaltung erlassen, 33 von der vertragszahn-ärztlichen Selbstverwaltung und 40 vom Bundesministerium für Ge-sundheit (BMG). Zu diesen Informationspflichten zählen auch Arzneimittelverordnungen, Abrechnungen ärztlicher Leistungen oder Überweisungen. Die 42 aufwendigsten Pflichten summieren sich dem Bericht zufolge auf 95 Prozent des Gesamtaufwandes.