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Ergebnisse der Tarif runde 2015 im Bereich des Landes Hessen

Rothländer, C.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 9 · S. 491 bis 495

Dokument
162309
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Rothländer, C.;
Ausgabe
Heft 9 / 2015
Jahrgang 29
Seiten
491 bis 495
Erschienen: 2015-09-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Zwar galt dieser i.d.F. des 6.ÄndTV von November 2011 auch für die Beschäftigten des Landes. Jedoch bestand die Arbeitgeberseite damals darauf, dass alle folgenden Änderungstarif vertrage durch die Gewerkschaften vorzulegen seien. Soweit innerhalb einer Frist von drei Monaten kein Widerspruch erfolgte, galt auch der jeweilige ÄndTV als für Hessen vereinbart7. Dieses (komplizierte und aufwändige) Verfahren wird nun aufgegeben. §25 TV-H wurde so gefasst, dass die Beschäftigten des Landes Hessen einen Anspruch auf Versicherung bei der VBL unter Eigenbeteiligung „nach Maßgabe des Tarifvertrages über die .... in der…

Schlagworte

RENTE HESSEN TÄTIGKEIT EINGRUPPIERUNG VEREINBARUNG TVÖD Zeitschrift für Tarifrecht München