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Was zu beweisen wäre

Balling, S.; · GesundheitsWirtschaft, Melsungen · 2015 · Heft 1 · S. 19 bis 22

Dokument
162322
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
GesundheitsWirtschaft, Melsungen
Autor:innen
Balling, S.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 9
Seiten
19 bis 22
Erschienen: 2015-10-01 00:00:00
ISSN
1864-3469
DOI

Zusammenfassung

Nicht nur Lauterbach ist der Meinung: Die GKV sollte künftig nur bezahlen, wenn eine neue Therapie einen nachweisbaren medizinischen Zusatznutzen im Vergleich zu bisherigen Verfahren stiftet - sei es, dass ein Verfahren auf einem neuen Arzneimittel oder einem neuen Medizinprodukt basiert. Auch bei Medizinprodukten ist die Große Koalition den ersten Schritt gegangen.

Schlagworte

THERAPIE UNTERNEHMEN VERGLEICH GRUPPE MEDIZIN ARZNEIMITTEL GesundheitsWirtschaft Melsungen