CareLit Fachartikel
Was zu beweisen wäre
Balling, S.; · GesundheitsWirtschaft, Melsungen · 2015 · Heft 1 · S. 19 bis 22
Dokument
162322
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nicht nur Lauterbach ist der Meinung: Die GKV sollte künftig nur bezahlen, wenn eine neue Therapie einen nachweisbaren medizinischen Zusatznutzen im Vergleich zu bisherigen Verfahren stiftet - sei es, dass ein Verfahren auf einem neuen Arzneimittel oder einem neuen Medizinprodukt basiert. Auch bei Medizinprodukten ist die Große Koalition den ersten Schritt gegangen.
Schlagworte
THERAPIE
UNTERNEHMEN
VERGLEICH
GRUPPE
MEDIZIN
ARZNEIMITTEL
GesundheitsWirtschaft
Melsungen