CareLit Fachartikel
Mindestlohn in Krankenhäusern und Pflegebetrieben Teil 3: Anrechenbarkeit anderweitiger Vergütungsbestanteile?
Lampe, J. C.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2015 · Heft 1 · S. 78
Dokument
162377
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusätzliches Urlaubsgeld kann nach Entscheidungen des Arbeitsgerichts Berlin vom 4. März 2015 und des Arbeitsgerichts Bautzen vom 25. Juni 2015 ebenfalls nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Das begründen die Gerichte damit, dass ein zusätzliches Urlaubsgeld nicht für die „Normalleistung des Mitarbeiters gezahlt wird, sondern Zusatzkosten während des Urlaubs des Arbeitnehmers kompensieren soll. Etwas anderes soll nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 7. Juli 2015 dann gelten, wenn das Urlaubsgeld anteilig jeden Monate ausgezahlt wird.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
MITARBEITER
URTEIL
ZUWENDUNG
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSRECHT
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT
Kulmbach