CareLit Fachartikel

Mindestlohn in Krankenhäusern und Pflegebetrieben Teil 3: Anrechenbarkeit anderweitiger Vergütungsbestanteile?

Lampe, J. C.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2015 · Heft 1 · S. 78

Dokument
162377
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Lampe, J. C.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 84
Seiten
78
Erschienen: 2015-10-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Zusätzliches Urlaubsgeld kann nach Entscheidungen des Arbeitsgerichts Berlin vom 4. März 2015 und des Arbeitsgerichts Bautzen vom 25. Juni 2015 ebenfalls nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Das begründen die Gerichte damit, dass ein zusätzliches Urlaubsgeld nicht für die „Normalleistung des Mitarbeiters gezahlt wird, sondern Zusatzkosten während des Urlaubs des Arbeitnehmers kompensieren soll. Etwas anderes soll nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 7. Juli 2015 dann gelten, wenn das Urlaubsgeld anteilig jeden Monate ausgezahlt wird.

Schlagworte

ARBEITNEHMER MITARBEITER URTEIL ZUWENDUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITSRECHT KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach