Vorbereitung auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff -das neue Pflegestärkungsgesetz
Sehroth, C.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2015 · Heft 9 · S. 60 bis 65
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II), das Mitte Dezember 2015 verabschiedet werden soll, will die Bundesregierung zum 1, Januar 2017 den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren einführen. Dazu hat das Bundeskabinett am 12. August 2015 den Entwurf für ein „Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Was es mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit einhergehenden weiteren Neuerungen auf sich hat, wird nachstehend soweit für die Einrichtungen relevant dargestellt.