Der Bundestag entscheidet über eine gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe - Ein Vergleich der (Nicht-)Regelungsvorschläge
Verrel, T.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2015 · Heft 1 · S. 173 bis 176
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der deutsche Gesetzgeber tut sich schwer damit, Entscheidungen, die das Lebensende betreffen, gesetzlich zu regeln. Diese Normierungsscheu betrifft in erster Linie das Strafrecht. Im Strafgesetzbuch findet sich allein das Verbot der Tötung auf Verlangen, das die herkömmlich, aber irreführend als aktive Sterbehilfe bezeichneten Fälle gezielter Fremdtötungen erfasst. Die Klarstellung der Straflösigkeit der davon zu unterscheidenden Fälle vom Patienten ausdrücklich gewünschter, voraus verfügter oder mutmaßlich gewollter Behandlungsbegrenzungen (sogenannte passive Sterbehilfe, die aber durchaus in der aktiven Vornah…