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Berufsbetreuerfeststellung unterblieben - Was tun?

Lütgens, K.; Deinert, H.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2015 · Heft 1 · S. 182 bis 185

Dokument
162429
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Lütgens, K.; Deinert, H.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 24
Seiten
182 bis 185
Erschienen: 2015-10-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Dass es bislang keinen formal zugelassenen Beruf eines „Berufsbetreuers (oder Berufsvormundes oder -pflegers) gibt, wurde schon des Öfteren kritisch festgestellt. 1 Tatsächlich sind die Tätigkeilen des gesetzlichen Vertreters im Grundsatz als ehrenamtliche Tätigkeit angedacht, obwohl bei den Bestellungszahlen die berufliche Betreuung bundesweit die 40-Prozent-Marke längst übersprungen hat? (und bei Verfahrenspflegschaften solche ehrenamtlicher Art noch nicht einmal in der Justizstatistik gezählt werden). Da die ehrenamtliche Betreuung nach Ansicht des Gesetzgebers der „Normalfall ist, muss die ausnahmsweise beru…

Schlagworte

BETREUUNG BUNDESGERICHTSHOF GERICHT VERGÜTUNG RECHTSPRECHUNG ZEIT BtPrax Betreuungsrechtliche Praxis