Berufsbetreuerfeststellung unterblieben - Was tun?
Lütgens, K.; Deinert, H.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2015 · Heft 1 · S. 182 bis 185
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dass es bislang keinen formal zugelassenen Beruf eines „Berufsbetreuers (oder Berufsvormundes oder -pflegers) gibt, wurde schon des Öfteren kritisch festgestellt. 1 Tatsächlich sind die Tätigkeilen des gesetzlichen Vertreters im Grundsatz als ehrenamtliche Tätigkeit angedacht, obwohl bei den Bestellungszahlen die berufliche Betreuung bundesweit die 40-Prozent-Marke längst übersprungen hat? (und bei Verfahrenspflegschaften solche ehrenamtlicher Art noch nicht einmal in der Justizstatistik gezählt werden). Da die ehrenamtliche Betreuung nach Ansicht des Gesetzgebers der „Normalfall ist, muss die ausnahmsweise beru…