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Ärztliche Zwangsmaßnahmen außerhalb einer Unterbringung? Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 1.7.2015, XII ZB 89/15

Dodegge, G.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2015 · Heft 1 · S. 185 bis 188

Dokument
162430
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Dodegge, G.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 24
Seiten
185 bis 188
Erschienen: 2015-10-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof hatte bis zum Jahre 2011 in § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine ausreichende gesetzliche Grundlage zur Rechtfertigung einer ärztlichen Behandlung gegen den natürlichen Willen des Betreuten gesehen. Wenn das Gesetz nämlich einem Betreuer die Möglichkeit einräume, einen Betreuten zur Durchführung einer Heilbehandlung unterzubringen, könne die erforderliche Heilbehandlung nicht an der Ablehnung eines Betreuten scheitern.1 Vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit ärztlicher Zwangsmaßnahmen im Maßregelvollzug im Jahre 20112 gab der Bundesgerichtshof im Jahre…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF THERAPIE UNTERBRINGUNG ENTSCHEIDUNG EINWILLIGUNG GESETZ BtPrax Betreuungsrechtliche Praxis