Ärztliche Zwangsmaßnahmen außerhalb einer Unterbringung? Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 1.7.2015, XII ZB 89/15
Dodegge, G.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2015 · Heft 1 · S. 185 bis 188
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hatte bis zum Jahre 2011 in § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine ausreichende gesetzliche Grundlage zur Rechtfertigung einer ärztlichen Behandlung gegen den natürlichen Willen des Betreuten gesehen. Wenn das Gesetz nämlich einem Betreuer die Möglichkeit einräume, einen Betreuten zur Durchführung einer Heilbehandlung unterzubringen, könne die erforderliche Heilbehandlung nicht an der Ablehnung eines Betreuten scheitern.1 Vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit ärztlicher Zwangsmaßnahmen im Maßregelvollzug im Jahre 20112 gab der Bundesgerichtshof im Jahre…