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BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2015 · Heft 1 · S. 195 bis 196
Dokument
162433
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Allerdings ist ohne weiteres erkennbar, dass die Beschwerdeführerin in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt wurde, indem sie für rund sechs Monate unter vorläufige Betreuung gestellt wurde, ohne hierzu jemals persönlich angehört worden zu sein.
Schlagworte
BETREUUNG
VERLETZUNG
BETREUUNGSRECHT
ENTSCHEIDUNG
RECHT
BtPrax
Betreuungsrechtliche Praxis