Ein Arbeitsverhältnis ohne Streit außerhalb von Kündigungsfristen beenden
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2015 · Heft 1 · S. 33 bis 36
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Aufhebungsvertrag wirkt immer nur für die Zukunft. Er kann zu jedem Zeitpunkt und ohne besonderen Anlass abgeschlossen werden. Deswegen sollte er auf keinen Fall übereilt oder ohne genaue Überlegung geschlossen werden. In den meisten Fällen erwägt man ihn vor dem Hintergrund einer - vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer - beabsichtigten Kündigung. Im Falle einer vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigung dient ein Aufhebungsvertrag auch dazu, einen (langwierigen) Rechts-streit um die Wirksamkeit der Kündigung zu vermeiden. Im Falle eines vom Arbeitnehmer beabsichtigten Aufhebungsvertrags geht es in der Regel darum…