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Darf der Arbeitgeber bei der Einstellung nach dem Bestehen einer Schwangerschaft fragen

Andreas, M.; Siegmund-Schulze, G. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1987 · Heft 8 · S. 690 bis 691

Dokument
16246
CareLit-ID
Jahr
1987
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Andreas, M.; Siegmund-Schulze, G.
Ausgabe
Heft 8 / 1987
Jahrgang 26
Seiten
690 bis 691
Erschienen: 1987-08-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Ob der Arbeitgeber bei der Einstellung weiblicher Arbeitnehmer nach dem Bestehen einer Schwangerschaft fragen darf, war schon immer umstritten. Besteht ein derartiges Fragerecht und verschweigt die Arbeitnehmerin wahrheitswidrig eine bestehende Schwangerschaft, so läuft sie Gefahr, daß dann, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt, der Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten und damit beendet wird. Denn das Kündigungsverbot des Mutterschutzgesetzes verbietet nicht die Anfechtung und Auflösung des Arbeitsvertrages aus Gründen der arglistigen Täuschung.

Schlagworte

BUNDESANSTALT FUER ARBEIT SCHWANGERSCHAFT EINSTELLUNG AINS TÄUSCHUNG ARBEITSPLATZ ARBEITSVERHÄLTNIS GESCHLECHT FRAUEN MÄNNER RECHTSANWÄLTE KRANKENPFLEGE PATIENTEN FORTBILDUNG KRANKENHÄUSER KANADA