Darf der Arbeitgeber bei der Einstellung nach dem Bestehen einer Schwangerschaft fragen
Andreas, M.; Siegmund-Schulze, G. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1987 · Heft 8 · S. 690 bis 691
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ob der Arbeitgeber bei der Einstellung weiblicher Arbeitnehmer nach dem Bestehen einer Schwangerschaft fragen darf, war schon immer umstritten. Besteht ein derartiges Fragerecht und verschweigt die Arbeitnehmerin wahrheitswidrig eine bestehende Schwangerschaft, so läuft sie Gefahr, daß dann, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt, der Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten und damit beendet wird. Denn das Kündigungsverbot des Mutterschutzgesetzes verbietet nicht die Anfechtung und Auflösung des Arbeitsvertrages aus Gründen der arglistigen Täuschung.