Die Qualität sichern
SCHWALB, S.; · Blätter der Wohlfahrtspflege, Baden-Baden · 2015 · Heft 1 · S. 180 bis 182
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bereich der Sozialgesetzgebung sieht bereits Wirtschaftlichkeitsprüfungen vor. In der Gesetzlichen Krankenversicherung als Fünftes Sozialgesetzbuch (1) definiert der Gesetzgeber an zwei Stellen derartige Prüfungen: So können sowohl die vertragsärztliche Versorgung ($ 106 SGB V) als auch die Krankenhausbehandlung (§ 113 SGB V) geprüft werden. Die Besonderheit bei letzterem liegt in der Kombination aus Bewertung der Wirtschaftlichkeit und der Qualität. Nur durch Würdigung beider Aspekte ist eine Prüfung der Krankenhausbehandlung, oder allgemein ausgedrückt: einer Leistungserbringung, abschließend und aussagekr…