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Bekömmlicher Alkohol? Unbekömmliche Health-Claims-Verordnung? Aktuelles zur Auslegung von Art. 4 Abs. 3 HCVO

Bruggmann, T.; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 1 · S. 151 bis 153

Dokument
162490
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Bruggmann, T.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
151 bis 153
Erschienen: 2015-10-14 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Health-Glaims-Verordnung1 wird nur selten außerhalb der juristischen Fachkreise wahrgenommen. Abweichendes, nämlich ein Sturm der Entrüstung in den Tagesmedien über die regulatorischen Auswüchse der HCVO, trat hierzulande bislang vor allem dann auf - ein Schelm, wer Böses dabei denkt, wenn es alkoholischen Getränken rechtlich an den Kragen ging: Bereits die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen „Deutsches Weintor, mit der im konkreten Fall die Angabe „bekömmlich für Wein als unzulässig beurteilt wurde2, führte im Jahr 2012 zu einem wenig weinseligen Rauschen im Blätterwald. Und aktuell…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG BUNDESGERICHTSHOF GESUNDHEIT GETRÄNK BERLIN Lebensmittel und Recht Frankfurt