CareLit Fachartikel

Begriff des natürlichen Mineralwassers RL 2009/54/EG Art. 8 Abs. 2

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 1 · S. 153 bis 158

Dokument
162491
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
153 bis 158
Erschienen: 2015-10-14 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Der Name einer Gemeinde, eines Weilers oder einer sonstigen Ortsbezeichnung darf bei einem gewerblichen Kennzeichen unter der Voraussetzung verwendet werden, dass das natürliche Mineralwasser, auf das er sich bezieht, aus einer Quelle an dem durch dieses gewerbliche Kennzeichen angegebenen Ort gewonnen wird und dass die Verwendung dieses Namens nicht zu Missverständnissen über den Ort der Nutzung der Quelle führt.

Schlagworte

RICHTLINIE WASSER HANDEL RECHTSPRECHUNG SLOWENIEN MARKETING Lebensmittel und Recht Frankfurt