CareLit Fachartikel

Anwendung des ermäßigten Verbrauchsteuersatzes auf Bier Richtlinie 92/83/EWG Art. 4 Abs. 2; AEUV Art. 267

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 1 · S. 159 bis 161

Dokument
162492
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
159 bis 161
Erschienen: 2015-10-14 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Für die Anwendung des ermäßigten Verbrauchsteuersatzes auf Bier ist die Voraussetzung von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19. 10. 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke, wonach die Brauerei kein Lizenznehmer sein darf, nicht erfüllt, wenn die betreffende Brauerei ihr Bier gemäß einer Vereinbarung herstellt, nach der sie die Marken und das Herstellungsverfahren eines Dritten benutzen darf.

Schlagworte

RICHTLINIE RECHTSPRECHUNG VEREINBARUNG VERTRAG WETTBEWERB UNTERNEHMEN Lebensmittel und Recht Frankfurt