CareLit Fachartikel
Anwendung des ermäßigten Verbrauchsteuersatzes auf Bier Richtlinie 92/83/EWG Art. 4 Abs. 2; AEUV Art. 267
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 1 · S. 159 bis 161
Dokument
162492
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die Anwendung des ermäßigten Verbrauchsteuersatzes auf Bier ist die Voraussetzung von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19. 10. 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke, wonach die Brauerei kein Lizenznehmer sein darf, nicht erfüllt, wenn die betreffende Brauerei ihr Bier gemäß einer Vereinbarung herstellt, nach der sie die Marken und das Herstellungsverfahren eines Dritten benutzen darf.
Schlagworte
RICHTLINIE
RECHTSPRECHUNG
VEREINBARUNG
VERTRAG
WETTBEWERB
UNTERNEHMEN
Lebensmittel und Recht
Frankfurt