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Schadensersatz bei durch Nachbau gewonnenem Vermehrungsgut einer geschützten Pflanzensorte VO (EG) Nr. 2100/94 Art. 14; AEUV Art. 267

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 1 · S. 161 bis 164

Dokument
162493
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
161 bis 164
Erschienen: 2015-10-14 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Um in den Genuss der in Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27.7. 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz vorgesehenen Ausnahme von der Pflicht kommen zu können, die Zustimmung des Inhabers des betreffenden Sortenschutzes einzuholen, ist ein Landwirt, der durch Nachbau gewonnenes Vermehrungsgut einer geschützten Pflanzensortc (hofeigenes Saatgut) genutzt hat, ohne hierüber vertragliche Vereinbarungen mit diesem Inhaber getroffen zu haben, verpflichtet, die nach Art. 14 Abs. 3 vierter Gedankenstrich dieser Verordnung geschuldete angemessene Entschädigung innerhalb einer Frist zu zahlen, di…

Schlagworte

ENTSCHÄDIGUNG VERLETZUNG UNTERNEHMEN BETRIEB FAHRLÄSSIGKEIT GERICHT Lebensmittel und Recht Frankfurt