Schadensersatz bei durch Nachbau gewonnenem Vermehrungsgut einer geschützten Pflanzensorte VO (EG) Nr. 2100/94 Art. 14; AEUV Art. 267
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 1 · S. 161 bis 164
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Um in den Genuss der in Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27.7. 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz vorgesehenen Ausnahme von der Pflicht kommen zu können, die Zustimmung des Inhabers des betreffenden Sortenschutzes einzuholen, ist ein Landwirt, der durch Nachbau gewonnenes Vermehrungsgut einer geschützten Pflanzensortc (hofeigenes Saatgut) genutzt hat, ohne hierüber vertragliche Vereinbarungen mit diesem Inhaber getroffen zu haben, verpflichtet, die nach Art. 14 Abs. 3 vierter Gedankenstrich dieser Verordnung geschuldete angemessene Entschädigung innerhalb einer Frist zu zahlen, di…