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Zolltarifliche Einreihung eines Produkts zur diätetischen Behandlung von Gefäßerkrankungen als Arzneiware KN Pos. 3004, 2106; UStG § 12 I; DiätV § 1 IV Buchst, a

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 1 · S. 164 bis 167

Dokument
162494
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
164 bis 167
Erschienen: 2015-10-14 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren ist allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen der KN und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln rechtsverbindlich festgelegt sind. Dazu gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System Erläuterungen (ErlHS) und Einreihungsavise (Tarifavise), die ebenso wie die Erläuterungen zur KN ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen.

Schlagworte

THERAPIE RECHTSPRECHUNG NAHRUNGSMITTEL GESUNDHEIT VITAMINE RECHT Lebensmittel und Recht Frankfurt