CareLit Fachartikel
Die Bewertung neuer Untersuchungsund Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse nach § 137h SGB V
Braun, J.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 1 · S. 492 bis 499
Dokument
162555
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wurde in Deutschland erstmals eine erstattungsrechtliche Nutzenbewertung für Medizinprodukte bzw. für die mit ihrer Hilfe erbrachten neuen Untersuchungsund Behandlungsmethoden eingeführt. Die zentrale gesetzliche Regelung dafür ist in § 137h SGB V kodifiziert. Bis dato war im Versicherungsrecht der GKV nur eine (frühe) Nutzenbewertung von Arzneimitteln (§ 35a SGB V) bzw. eine allgemeine Nutzenbewertung von neuen Untersuchungsund Behandlungsmethoden (§§ 135, 137c SGB V) vorgesehen.
Schlagworte
KRANKENHAUS
RICHTLINIE
VEREINBARUNG
ENTSCHEIDUNG
GESUNDHEIT
BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT
Pharma Recht
Frankfurt