CareLit Fachartikel
Zur Auslegung des Begriffs des kosmetischen Mittels - Farbige Motivkontaktlinsen
Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 1 · S. 500 bis 502
Dokument
162556
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel ist dahin auszulegen, dass farbige Motivkontaktlinsen ohne Sehstärke nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, ungeachtet dessen, dass sich auf ihrer Verpackung die Angabe „Kosmetisches Augenzubehör, unterliegend der EU-Kosmetikrichtlinie befindet.
Schlagworte
GERICHT
RECHTSPRECHUNG
RECHT
ARZNEIMITTEL
BEURTEILUNG
ENTSCHEIDUNG
Pharma Recht
Frankfurt