Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Rezept stellt Wettbewerbswidrigkeit dar
Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 1 · S. 502 bis 505
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kundin E., der das verschreibungspflichtige, blutdrucksenkende Medikament Tri Normin 25 bereits seit Jahren ärztlich verordnet wurde, pflegte die Rezepte beim Kläger einzulösen. Auch am Samstag, dem 26. Februar 2011, erschien sie zunächst in der Apotheke des Klägers, um das Arzneimittel zu erwerben. Ihr war das Medikament ausgegangen und sie hatte es versäumt, sich bei ihrem Arzt eine neue Verordnung ausstellen zu lassen. Eine Mitarbeiterin des Klägers lehnte die Abgabe des Medikaments ohne Verordnung ab und verwies die Kundin auf den 15 Kilometer entfernten ärztlichen Notdienst in Bad S.. Die Kundin E. such…