CareLit Fachartikel

Patientenindividuell zusammengestellte Arzneimittelblister

Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 1 · S. 505 bis 509

Dokument
162558
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 37
Seiten
505 bis 509
Erschienen: 2015-10-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Bestimmung des § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 AMPreisV, nach der für verschreibungspflichtige Arzneimittel keine Preisbindung gemäß § 78 Abs. 1 und 2 Satz 2 AMG in Verbindung mit den Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung bei der Abgabe von aus Fertigarzneimitteln entnommenen Teilmengen besteht, wenn deren Darreichungsform, Zusammensetzung und Stärke unverändert bleibt, ist nicht im Hinblick auf ihre Entstehungsgeschichte dahingehend einschränkend auszulegen, dass eine ärztliche Verordnung für patientenindividuell zusammengestellte Blister und für die Entnahme von Teilmengen vorliegen muss.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL APOTHEKER RECHTSPRECHUNG NORM HERSTELLUNG URTEIL Pharma Recht Frankfurt