CareLit Fachartikel
Heilmittelwerbung: Empfehlung durch eine i Gesundheitswesen tätige Person
Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 1 · S. 514 bis 515
Dokument
162561
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landgericht hat es der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel untersagt, für WICK Schleimlöser Einmal Täglich Retardkapseln mit der Abbildung einer als solche bezeichneten „WICK® Expertin wie in dem nachfolgend abgebildeten Storyboard des aktuellen TV-Spots geschehen, der als Anlage auf CD-ROM beigefügt ist, zu werben und/oder werben zu lassen
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
GESUNDHEITSWESEN
RICHTLINIE
BUNDESGERICHTSHOF
APOTHEKER
APOTHEKE
Pharma Recht
Frankfurt