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Eingruppierung von Lehrkräften an Krankenpflegeschulen im Anwendungsbereich des TVöD-VKA

Wertheimer, F.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 1 · S. 561 bis 565

Dokument
162583
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Wertheimer, F.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 29
Seiten
561 bis 565
Erschienen: 2015-10-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Im Jahr 2014 kam es bei einem nicht tarifgebundenen konfessionellen Krankenhaus in Baden-Württemberg zu mehreren Klagen von Lehrkräften der dortigen Krankenpflegeschule. Diese hatten an unterschiedlichen Einrichtungen den Studiengang Pflegepädagogik, zumeist mit einer Studiendauer von sechs Semestern, mit einem Bachelor-Abschluss absolviert. Zulassungsvoraussetzung für diesen Studiengang ist neben der Allgemeinen Hochschulreife eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenpfleger bzw. Krankenschwester. Die Arbeitsverträge enthielten eine Bezugnahme auf den TVöD-VKA und sahen auf der Grundlage der Anlage 1 b zum BAT…

Schlagworte

BAT EINGRUPPIERUNG BADEN-WÜRTTEMBERG HOCHSCHULAUSBILDUNG TÄTIGKEIT TVÖD Zeitschrift für Tarifrecht München