„Dritter Weg im kirchlichen Arbeitsrecht -unzulässige Verfassungsbeschwerde
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 1 · S. 579 bis 582
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die evangelischen Landeskirchen haben sich mit Ausnahme zweier Landeskirchen, die ein Verfahren eines kirchengemäßen „Zweiten Weges gewählt haben, für den „Dritten Weg, also für die Schaffung eines eigenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungsverfahrens entschieden ... Sie sind damit der Empfehlung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in einer Richtlinie vom 8.10.1976 gefolgt, die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im kirchlichen Dienst auf der Grundlage eines von ihm verabschiedeten Musterentwurfs eines Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen…