Der lange Weg zum Kassenarztrecht
Gerst, T.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2015 · Heft 1 · S. 1352 bis 1353
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Doch warum war überhaupt ein neues Gesetz zur Regelung der Beziehungen zwischen Ärzten und Krankenkassen erforderlich gewesen? Nach 1945 funktionierte die kassenärztliche Versorgung in den drei Westzonen zunächst auf der Grundlage der in den Jahren 1931/32 erfolgten Vereinbarungen zwischen Ärzten und Krankenkassen weiter. Allerdings existierte nach Kriegsende nicht mehr der gemeinsam von Ärzten und Krankenkassen besetzte Reichsausschuss, die gesetzlich legitimierte, zentrale Instanz zur Regelung der Vertragsbeziehungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen.