CareLit Fachartikel

Anwendbarkeit der AGVO auf die Förde-rungen der Integra-tionsämter an schwer-behinderte Menschen sowie (insbesondere) an deren Arbeitgeber

Deutenberg, C.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2015 · Heft 1 · S. 151 bis 155

Dokument
162606
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Deutenberg, C.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
151 bis 155
Erschienen: 2015-10-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Die allgemeinen Voraussetzungen für die Anwendung dieser Verordnung sollten anhand gemeinsamer Grundsätze festgelegt werden, die gewährleisten, dass die Beihilfen einem Zweck von gemeinsamem Interesse dienen, einen eindeutigen Anreizeffekt haben, geeignet und angemessen sind, in voller Transparenz und vorbehaltlich eines Kontrollmechanismus und einer regelmäßigen Evaluierung gewährt werden und die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft.

Schlagworte

ARBEITNEHMER KOSTEN ARBEITGEBER BEHINDERTER UNTERNEHMEN RECHT Behindertenrecht Stuttgart