Das Recht der Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen auf den Mindestlohn
Scheibner, U.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2015 · Heft 1 · S. 158 bis 163
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das differenzierteste Nein zum Rechtsanspruch von leistungsberechtigten Beschäftigten im Arbeitsbereich der gesetzlich so genannten »»Werkstätten für behinderte Menschen«1 vertritt Andrea Nahles (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales. In ihrem Brief vom 10.03.2015 an Henning Otte, Bundestagsabgeordneter der CDU, bestätigt sie das Recht auf den gesetzlichen Mindestlohn für einen Teil der Werkstattbeschäftigten: »Personen im Arbeitsbereich der Werkstätten [...] sind in den Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes einbezogen, soweit sie in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt werden, «1