CareLit Fachartikel

Das Recht der Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen auf den Mindestlohn

Scheibner, U.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2015 · Heft 1 · S. 158 bis 163

Dokument
162608
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Scheibner, U.;
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
158 bis 163
Erschienen: 2015-10-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Das differenzierteste Nein zum Rechtsanspruch von leistungsberechtigten Beschäftigten im Arbeitsbereich der gesetzlich so genannten »»Werkstätten für behinderte Menschen«1 vertritt Andrea Nahles (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales. In ihrem Brief vom 10.03.2015 an Henning Otte, Bundestagsabgeordneter der CDU, bestätigt sie das Recht auf den gesetzlichen Mindestlohn für einen Teil der Werkstattbeschäftigten: »Personen im Arbeitsbereich der Werkstätten [...] sind in den Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes einbezogen, soweit sie in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt werden, «1

Schlagworte

ARBEITNEHMER WERKSTATT ARBEITGEBER RECHT BEHINDERTER GESETZ Behindertenrecht Stuttgart