Die Fremdbestimmung hat endlich ein Ende
SCHRADER, S.; · Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 1 · S. 3
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kammer kann schon auf-grund ihrer Rechtsform, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, andere Aufgaben wahrnehmen. So wird beispielsweise zum ersten Mal die Pflege in die Lage versetzt, eine eigene Berufsordnung mit eigenen QualitätsStandards zu bestimmen. Auch die Fortund Weiterbildung regeln die Pflegenden zum ersten Mal in eigener Verantwortung. Aber auch die Interessenvertretung der Pflegenden gegenüber der Politik und den anderen Akteuren im Gesundheitswesen wird mit der Kammer auf neue, starke Beine gestellt. Endlich kann die Pflege auf Augenhöhe ihre Interessen einbringen. Mit mehr als 40 000 Mitgli…