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ES IST ZEIT FÜR DEN SYSTEMWECHSEL

Eidenmüller, U.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2015 · Heft 11 · S. 60 bis 62

Dokument
162674
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Eidenmüller, U.;
Ausgabe
Heft 11 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
60 bis 62
Erschienen: 2015-11-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Deutschland hat ein Dilemma. Und das geht zurück im Kern auf das Jahr 1938. Das Dilemma hat einen Namen. Es heißt Heilkundevorbehalt. Nichtapprobierte machen sich strafbar, wenn sie die Heilkunde am Menschen ausüben. Der Heilkundevorbehalt kam 1938 mit dem Heilpraktikergesetz, das in wesentlichen Teilen bis heute gilt. Bis dahin war die Kurierfreiheit ein Teil der Gewerbefreiheit. Der Heilkundevorbehalt war eine der wichtigsten Forderungen der Ärzteschaft noch aus dem 19. Jahrhundert. Er wird bis heute zäh verteidigt.

Schlagworte

GRUNDVERSORGUNG JUNGE ZEIT WETTBEWERB ENTWICKLUNG BETREUUNG Die Schwester Der Pfleger Melsungen