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FEH LERHAFTE ÄRZTLICH E ANORDNUNG - WAS TUN?

Böhme, H.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2015 · Heft 11 · S. 83

Dokument
162678
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.;
Ausgabe
Heft 11 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
83
Erschienen: 2015-11-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht sogar eine Leistungsverweigerungspflicht, wie in § 8 Absatz 2 Satz 3 des Bundes-Angestelltentarifvertrages geregelt: „Der Angestellte hat Anordnungen, deren Ausführung ihm erkennbar den Strafgesetzen zuwiderlaufen würde, nicht zu befolgen. In der Tarifreform ist diese Vorschrift nicht mehr übernommen worden, weil es sich auch hierbei um einen allgemeinen Rechtsgrundsatz handelt, der aus § 273 des Bürgerlichen Gesetzbuchs abgeleitet wird.

Schlagworte

RECHT UNTERNEHMEN VORGESETZTE WISSENSCHAFT WUNDBEHANDLUNG Die Schwester Der Pfleger Melsungen