Streit zwischen Konkurrenten
Quaas, M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2015 · Heft 11 · S. 956 bis 959
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Aufnahme in den Krankenhausplan des Landes schützt ein Krankenhaus nicht davor, aus dem Planganz oder teilweise wieder herausgenommen zu werden. Jeder Aufnahmegeht meist auch eine Auswahlentscheidung voraus. Der nicht berücksichtigte Bewerber hat mit der sogenannten krankenhausrechtfichen Konkurrentenklage, die seit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 1 BvR 6/03) vom 14. Januar 2004 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit anerkannt ist, die Möglichkeit, die zu seinen Lasten ergangene Aufnahmeentscheidung, auch zur Sicherung der eigenen Planposition, gerichtlich anzufechten. Was es dabei zu beac…